Kontakt & Buchung: Anhänger mieten leicht gemacht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Anhängerfritze

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über Anhänger zwischen Anhängerfritze (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter.
  2. Sie gelten für Verbraucher sowie Unternehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
  4. Mit Abschluss des Mietvertrages oder der Bestätigung einer Buchung erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an.
  5. Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich festgehalten wurden.

§ 2 Vertragspartner und Mietvoraussetzungen

  1. Vertragspartner ist der in der Buchungsbestätigung oder im Mietvertrag genannte Vermieter „Anhängerfritze“ sowie der jeweilige Mieter.
  2. Der Mieter muss bei Übergabe des Anhängers:
    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
    • einen gültigen Führerschein der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse sowie
    • auf Verlangen einen weiteren Identitätsnachweis vorlegen.
  3. Der Mieter versichert, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein und keiner behördlichen oder gerichtlichen Maßnahme zu unterliegen, welche das Führen eines Zugfahrzeuges untersagt.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe des Anhängers zu verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit oder der Identität des Mieters bestehen. Dies gilt insbesondere bei Anzeichen von Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
  5. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Personen, die den Anhänger sicher und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nutzen können.

§ 3 Buchung und Vertragsabschluss

  1. Buchungsanfragen können über die Internetseite, telefonisch, per E-Mail oder über Messenger-Dienste erfolgen.
  2. Eine Buchungsanfrage stellt noch keinen verbindlichen Mietvertrag dar.
  3. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn:
    • der Vermieter die Buchung ausdrücklich bestätigt und
    • beide Parteien den Mietvertrag geschlossen haben oder die Übergabe des Anhängers erfolgt.
  4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, alle bei der Buchung gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

§ 4 Mietpreise, Zahlung und Kaution

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Mietpreise.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich – soweit der Vermieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet – ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
  3. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich vor Übergabe des Anhängers.
  4. Als Zahlungsmittel werden die auf der Internetseite oder bei der Buchung angebotenen Zahlungsarten akzeptiert.
  5. Zusätzlich ist eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Anhänger und wird vor Mietbeginn mitgeteilt.
  6. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Anhängers unverzüglich zurückgezahlt, sofern keine Gegenansprüche bestehen.
  7. Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Anhängers bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern.

§ 5 Übergabe und Rückgabe

  1. Die Übergabe und Rückgabe des Anhängers erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
  2. Der Übergabe- und Rückgabeort wird zwischen Vermieter und Mieter individuell vereinbart.
  3. Vor Übergabe wird gemeinsam ein Übergabeprotokoll erstellt. Darin werden insbesondere der allgemeine Zustand des Anhängers, vorhandene Vorschäden sowie die Funktionsfähigkeit der Beleuchtung dokumentiert.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger vor Fahrtantritt auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren und diese unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
  5. Der Anhänger ist spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückzugeben. Maßgeblich ist der tatsächliche Zeitpunkt der Rückgabe.
  6. Wird der Anhänger verspätet zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden sowie den vereinbarten zusätzlichen Mietpreis gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu verlangen.
  7. Der Anhänger ist besenrein und frei von groben Verschmutzungen zurückzugeben. Starke Verschmutzungen, zurückgelassener Müll oder Rückstände von transportierten Gütern können dem Mieter nach dem tatsächlichen Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt werden.

§ 6 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu benutzen.
  2. Der Anhänger darf ausschließlich mit einem geeigneten und technisch einwandfreien Zugfahrzeug verwendet werden.
  3. Der Mieter hat insbesondere sicherzustellen, dass:
    • die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird,
    • die zulässige Stützlast eingehalten wird,
    • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht überschritten wird,
    • die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist,
    • sämtliche Beleuchtungseinrichtungen vor Fahrtantritt funktionieren.
  4. Das Ziehen des Anhängers unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist untersagt.
  5. Eine Weitervermietung oder Überlassung des Anhängers an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
  6. Veränderungen oder Umbauten am Anhänger sind untersagt.
  7. Der Mieter hat den Anhänger gegen Diebstahl zu sichern und während der Mietzeit sorgfältig zu behandeln.
  8. Wird der Anhänger nicht zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückgegeben, fallen zusätzlich zu dem vereinbarten Mietpreis folgende Kosten an:
  • Bei einer Rückgabe innerhalb der ersten 24 Stunden nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit wird für jede angefangene Stunde der jeweils gültige Stundenmietpreis zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 20,00 € berechnet.
  • Erfolgt die Rückgabe erst nach mehr als 24 Stunden, wird für jeden begonnenen weiteren Miettag der doppelte reguläre Tagesmietpreis zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 50,00 € berechnet.

Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche des Vermieters, insbesondere bei entstandenen Folgeschäden oder dem Ausfall bereits bestätigter Anschlussvermietungen, bleiben hiervon unberührt. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Beladung und Ladungssicherung

  1. Für die ordnungsgemäße Beladung sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorschriften ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
  2. Der Mieter hat geeignete Zurrmittel und Sicherungsmethoden zu verwenden.
  3. Punktlasten sowie eine ungleichmäßige Gewichtsverteilung sind zu vermeiden.
  4. Das Transportgut muss so gesichert sein, dass es auch bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.
  5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine unzureichende Ladungssicherung entstehen.
  6. Der Transport gefährlicher Stoffe, explosionsgefährlicher Güter oder anderer gesetzlich verbotener Gegenstände ist nur zulässig, wenn sämtliche gesetzlichen.Voraussetzungen erfüllt sind und der Vermieter zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
  7. Der Transport von Gefahrstoffen im Sinne der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere nach dem Gefahrgutrecht), explosionsgefährlichen Stoffen, radioaktiven Stoffen, infektiösen Stoffen sowie sonstigen gefährlichen oder genehmigungspflichtigen Gütern ist mit den Mietanhängern grundsätzlich untersagt.

Hierzu zählen insbesondere entzündliche Flüssigkeiten in nicht haushaltsüblichen Mengen, explosive Stoffe, Gasflaschen mit gewerblichem Transportzweck, giftige Chemikalien, umweltgefährdende Stoffe sowie sonstige Güter, deren Transport besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegt.

Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

 

§ 8 Haftung, Schäden, Unfälle und Pannen

  1. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Anhänger, die während der Mietzeit durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Mieters oder einer von ihm berechtigt oder unberechtigt mit der Nutzung betrauten Person entstehen.
  2. Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch:
    • Überladung,
    • mangelnde oder fehlerhafte Ladungssicherung,
    • unsachgemäße Bedienung,
    • Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften,
    • Fahren mit einem ungeeigneten Zugfahrzeug oder
    • Missachtung der zulässigen Anhängelast oder Stützlast
      verursacht werden.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger während der gesamten Mietdauer sorgfältig zu behandeln und gegen Diebstahl, unbefugte Benutzung sowie Beschädigungen zu sichern.
  4. Jeder Schaden, Unfall, Diebstahl, Brand, Vandalismus oder sonstige außergewöhnliche Vorfall ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
  5. Bei einem Verkehrsunfall ist der Mieter verpflichtet:
    • die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern,
    • gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten,
    • die Polizei zu verständigen, sofern dies gesetzlich erforderlich oder zur Beweissicherung sinnvoll ist,
    • keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben,
    • sämtliche Daten beteiligter Personen und möglicher Zeugen aufzunehmen sowie
    • den Vermieter schnellstmöglich zu informieren.
  6. Reparaturen dürfen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr.
  7. Wird der Anhänger aufgrund eines vom Mieter verursachten Schadens oder Unfalls nicht mehr fahrbereit, trägt der Mieter die notwendigen Kosten, soweit er hierfür rechtlich verantwortlich ist.
  8. Für mit dem Anhänger transportierte Gegenstände übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Dies gilt auch bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Transportgutes.

§ 9 Verkehrsverstöße, Bußgelder und Gebühren

  1. Der Mieter trägt sämtliche während der Mietzeit entstehenden:
    • Bußgelder,
    • Verwarnungsgelder,
    • Mautgebühren,
    • Abschleppkosten,
    • Verwaltungsgebühren sowie
    • sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen.
  2. Gehen entsprechende Bescheide oder Anfragen nach Beendigung der Mietzeit beim Vermieter ein, ist dieser berechtigt, die zur Bearbeitung erforderlichen Daten des Mieters an die zuständigen Behörden oder berechtigten Stellen weiterzugeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Für die Bearbeitung der Weiterleitung eines Bußgeld- oder Behördenverfahrens kann der Vermieter eine angemessene Bearbeitungspauschale verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 10 Versicherung

  1. Der Anhänger ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften haftpflichtversichert.
  2. Der Umfang eines gegebenenfalls bestehenden weiteren Versicherungsschutzes richtet sich ausschließlich nach dem tatsächlich abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schaden unverzüglich anzuzeigen und den Vermieter bei der Schadenabwicklung zu unterstützen.
  4. Leistet eine Versicherung aufgrund eines Verhaltens des Mieters nicht oder nur teilweise, haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für den hierdurch entstehenden Schaden.

§ 11 Kündigung und Rücktritt

  1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
  2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    • der Mieter falsche Angaben zu seiner Person oder Fahrerlaubnis macht,
    • der Anhänger vertragswidrig genutzt wird,
    • eine erhebliche Gefährdung des Anhängers oder Dritter besteht,
    • der Mieter gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.
  3. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch den Vermieter bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.

§ 12 Datenschutz

  1. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Mietverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
  2. Verarbeitet werden insbesondere:
    • Name,
    • Anschrift,
    • Telefonnummer,
    • E-Mail-Adresse,
    • Führerscheindaten,
    • Ausweisdaten,
    • Zahlungsinformationen sowie
    • vertragsbezogene Informationen.
  3. Soweit der Mietanhänger mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet ist, erfolgt dessen Nutzung ausschließlich zum Schutz vor Diebstahl, zur Wiederauffindung des Anhängers sowie zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
  4. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Vermieters zu entnehmen.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis der Sitz des Vermieters.
  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  3. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und ersetzen alle früheren Fassungen.
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